Entgelte 2026–2027
Schulgeldordnung gültig für das Schuljahr 2026/2027, gültig ab 01.11.2026
Hier finden Sie die Entgeltliste als PDF zum Download
Jugendliche Baden-Württemberg – Jugendliche Hessen – Erwachsene – Ermäßigungen – Mietinstrumente – Mahnungen
| Unterricht |
Einheit |
Euro/Monat |
| Jugendliche Baden-Württemberg (ermäßigter Tarif) |
Elementare Musikerziehung – Grundstufe
(Baby-Musik, Mini-/, Midi-/, Maximäuse, Musikalische Früherziehung, Ergänzungsfächer) |
EUR |
| Großgruppe mit 10 Teilnehmern und mehr |
60 Min. |
38,00 |
| Gruppe mit 6 – 9 Teilnehmern |
45 Min. |
38,00 |
| Gruppe mit 4 – 5 Teilnehmern |
45 Min. |
44,00 |
|
|
|
| Instrumental- und Vokalunterricht – Unter-, Mittel- und Oberstufe |
EUR |
| Gruppe mit 4 – 5 Schülern |
45 Min. |
44,00 |
| Gruppe mit 3 Schülern |
45 Min. |
52,00 |
| Gruppe mit 2 Schülern |
45 Min. |
64,00 |
| Gruppe mit 2 – 3 Schülern |
30 Min. |
44,00 |
| Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) |
20 Min. |
64,00 |
| Einzelunterricht Kurzstunde (K) |
30 Min. |
87,00 |
| Einzelunterricht (EU) |
45 Min. |
131,00 |
| Einzelunterricht (EU 60) |
60 Min. |
171,00 |
| Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) |
|
121,00 |
| Ensemblebeitrag (nur externe Teilnehmer) |
|
23,00 |
| Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen. Externe Schüler zahlen für die Teilnahme an einem Musikschulensemble 23,- € pro Monat. Für Musikschulschüler sind die Ensembles kostenfrei. Die Musikschule zahlt die Lizenzgebühren, die nach dem Gesamtvertrag mit der VG Musikedition für die rechtmäßige Vervielfältigung von Noten und Unterrichtsmaterialien anfallen. Zur Finanzierung dieser Kosten wird von jeder Schülerin und jedem Schüler eine Pauschale von 0,60 Euro/Monat erhoben. Die Pauschale wird zusammen mit dem Unterrichtsentgelt eingezogen. |
| |
| Jugendliche Hessen (Normaltarif) |
Elementare Musikerziehung – Grundstufe
(Baby-Musik, Mini-/, Midi-/, Maximäuse, Musikalische Früherziehung, Ergänzungsfächer) |
EUR |
| Großgruppe mit 10 Teilnehmern und mehr |
60 Min. |
44,28 |
| Gruppe mit 6 – 9 Teilnehmern |
45 Min. |
44,28 |
| Gruppe mit 4 – 5 Teilnehmern |
45 Min. |
51,27 |
|
|
|
| Instrumental- und Vokalunterricht – Unter-, Mittel- und Oberstufe |
EUR |
| Gruppe mit 4 – 5 Schülern |
45 Min. |
51,27 |
| Gruppe mit 3 Schülern |
45 Min. |
60,59 |
| Gruppe mit 2 Schülern |
45 Min. |
74,57 |
| Gruppe mit 2 – 3 Schülern |
30 Min. |
51,27 |
| Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) |
20 Min. |
74,57 |
| Einzelunterricht Kurzstunde (K) |
30 Min. |
101,37 |
| Einzelunterricht (EU) |
45 Min. |
152,64 |
| Einzelunterricht (EU 60) |
60 Min. |
199,25 |
| Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) |
|
121,00 |
| Ensemblebeitrag (nur externe Teilnehmer) |
|
23,00 |
| Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen. Externe Schüler zahlen für die Teilnahme an einem Musikschulensemble 23,- € pro Monat. Für Musikschulschüler sind die Ensembles kostenfrei. Die Musikschule zahlt die Lizenzgebühren, die nach dem Gesamtvertrag mit der VG Musikedition für die rechtmäßige Vervielfältigung von Noten und Unterrichtsmaterialien anfallen. Zur Finanzierung dieser Kosten wird von jeder Schülerin und jedem Schüler eine Pauschale von 0,60 Euro/Monat erhoben. Die Pauschale wird zusammen mit dem Unterrichtsentgelt eingezogen. |
|
|
|
| Erwachsene Baden-Württemberg/Hessen |
Elementare Musikerziehung – Grundstufe
(Ergänzungsfächer) |
EUR |
| Großgruppe mit 10 Teilnehmern und mehr |
60 Min. |
48,64 |
| Gruppe mit 6 – 9 Teilnehmern |
45 Min. |
48,64 |
| Gruppe mit 4 – 5 Teilnehmern |
45 Min. |
56,32 |
|
|
|
| Instrumental- und Vokalunterricht – Unter-, Mittel- und Oberstufe |
EUR |
| Gruppe 4 – 5 Schüler |
45 Min. |
56,32 |
| Gruppe mit 3 Schülern |
45 Min. |
66,56 |
| Gruppe mit 2 Schülern |
45 Min. |
81,92 |
| Gruppe mit 2 bis 3 Schülern |
30 Min. |
56,32 |
| Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) |
20 Min. |
81,92 |
| Einzelunterricht Kurzstunde (K) |
30 Min. |
111,36 |
| Einzelunterricht (EU) |
45 Min. |
167,68 |
| Einzelunterricht (EU 60) |
60 Min. |
218,88 |
| Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) |
|
121,00 |
| Ensemblebeitrag (nur externe Teilnehmer) |
|
23,00 |
| Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen. Externe Schüler zahlen für die Teilnahme an einem Musikschulensemble 23,- € pro Monat. Für Musikschulschüler sind die Ensembles kostenfrei. Die Musikschule zahlt die Lizenzgebühren, die nach dem Gesamtvertrag mit der VG Musikedition für die rechtmäßige Vervielfältigung von Noten und Unterrichtsmaterialien anfallen. Zur Finanzierung dieser Kosten wird von jeder Schülerin und jedem Schüler eine Pauschale von 0,60 Euro/Monat erhoben. Die Pauschale wird zusammen mit dem Unterrichtsentgelt eingezogen. |
Das Schuljahr beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte. Zu Schuljahresbeginn wird eine Rechnung über das gesamte Jahresschulgeld gestellt. Dieses wird grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung des Jahresentgeltes erfolgt in monatlichen Raten. Wird keine Zustimmung zum Lastschriftverfahren erteilt, so wird ein monatliches Verwaltungsentgelt von 1,- Euro erhoben. Dieses entfällt, sofern das gesamte Jahresschulgeld sofort nach Erhalt der Jahresrechnung beglichen wird. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts, wenn das Schulgeld nicht pünktlich entrichtet wird. Aufgrund des hohen Zuschussbedarfs stehen nur begrenzte Kapazitäten für Einzelunterricht zur Verfügung. Ein Anspruch auf Einzelunterricht besteht nicht.
Schulgeldermäßigungen
Geschwisterermäßigung
Sind mehrere Geschwister zum Instrumentalunterricht an der Musikschule angemeldet, so werden folgende Ermäßigungen gewährt:
1. Kind (Kind mit höchstem Entgelt) 0% des regulären Entgeltes
2. Kind (Kind mit zweithöchstem Entgelt) 20% des regulären Entgeltes
3. Kind (Kind mit dritthöchstem Entgelt) 30% des regulären Entgeltes
für jedes weitere Kind 30% des regulären Entgeltes
Auf Kurse und Gruppen der Elementaren Musikerziehung wird kein Rabatt gewährt.
Sozialermäßigung auf Anfrage.
Mehrfächerermäßigung ab 3. Unterrichtsfach.
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) auf Anfrage.
Mietinstumente
Die Instrumentenmiete wird in Abhängigkeit von den jeweiligen Instrumenten festgesetzt. Die Beträge für einzelne Instrumente können im Sekretariat abgefragt werden.
Mahnungen
Wenn Unterrichtsgebühren angemahnt werden müssen, ist pro Mahnung ein Betrag von 4,- Euro zu entrichten. Falls eine Mahnung notwendig wird, entfallen etwaige Ermäßigungen.
Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01.11.2026 in Kraft.