Entgelte

Schulgeldordnung gültig für das Schuljahr 2011/2012, gültig ab 01.11.2011

(Hier finden Sie die Entgeltliste als PDF zum Download)

Jugendliche Baden-Württemberg - Jugendliche Hessen - Erwachsene - Ermäßigungen - Mietinstrumente - Mahnungen
 

Unterricht Einheit Euro/Monat
Jugendliche Baden-Württemberg*
Elementare Musikerziehung - Grundstufe
(Mus. Früherziehung/Ergänzungsfächer)
EUR
Großgruppe 9 Teilnehmer und mehr 60 Min. 29,00
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 60 Min. 33,00
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 45 Min. 29,00
Gruppe 4 - 5 Teilnehmer (z.B. Trommolo/Instr.-Karussell) 45 Min. 33,00
Kurs 6 und mehr Teilnehmer, 15 Unterrichtseinheiten à 45 Min. (z.B. Minimäuse/Maximäuse/Babymusik)
Kursteilnahme nur mit Bankeinzugsverfahren! Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Danach ist ein Bearbeitungsentgelt von  25,- € fällig.
45 Min. 131,00
(kpl. Kursentgelt)
     
Instrumental- und Vokalunterricht - Unter- und Mittelstufe EUR
Gruppe 4 - 5 Schüler 45 Min. 33,00
Gruppe 4 - 5 Schüler 60 Min. 41,50
Gruppe mit 3 Schülern 45 Min. 41,50
Gruppe mit 3 Schülern 60 Min. 54,00
Gruppe mit 2 Schülern 45 Min. 50,50
Gruppe mit 2 Schülern 30 Min. 34,00
Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) 20 Min. 50,50
Einzelunterricht Kurzstunde (K) 30 Min. 68,50
Einzelunterricht (EU) 45 Min. 101,00
Einzelunterricht (EU 60) 60 Min. 135,00
Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung  beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen.
     
Jugendliche Hessen*
Elementare Musikerziehung - Grundstufe
(Mus. Früherziehung/Ergänzungsfächer)
EUR
Großgruppe 9 Teilnehmer und mehr 60 Min. 33,79
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 60 Min. 38,45
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 45 Min. 33,79
Gruppe 4 - 5 Teilnehmer (z.B. Trommolo/Instr.-Karussell) 45 Min. 38,45
Kurs 6 und mehr Teilnehmer, 15 Unterrichtseinheiten à 45 Min. (z.B. Minimäuse/Maximäuse/Babymusik)
Kursteilnahme nur mit Bankeinzugsverfahren! Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Danach ist ein Bearbeitungsentgelt von  25,- € fällig.
45 Min. 131,00
(kpl. Kursentgelt)
     
Instrumental- und Vokalunterricht - Unter- und Mittelstufe EUR
Gruppe 4 - 5 Schüler 45 Min. 38,45
Gruppe 4 - 5 Schüler 60 Min. 48,35
Gruppe mit 3 Schülern 45 Min. 48,35
Gruppe mit 3 Schülern 60 Min. 62,91
Gruppe mit 2 Schülern 45 Min. 58,83
Gruppe mit 2 Schülern 30 Min. 39,61
Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) 20 Min. 58,83
Einzelunterricht Kurzstunde (K) 30 Min. 79,80
Einzelunterricht (EU) 45 Min. 117,67
Einzelunterricht (EU 60) 60 Min. 157,28
Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung  beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen.
     
Erwachsene Baden-Württemberg/Hessen**
Elementare Musikerziehung - Grundstufe
(Ergänzungsfächer)
EUR
Großgruppe 9 Teilnehmer und mehr 60 Min. 37,12
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 60 Min. 42,24
Gruppe 6 - 8 Teilnehmer 45 Min. 37,12
Kurs 6 und mehr Teilnehmer, 15 Unterrichtseinheiten à 45 Min. (z.B. Minimäuse/Maximäuse/Babymusik)
Kursteilnahme nur mit Bankeinzugsverfahren! Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Danach ist ein Bearbeitungsentgelt von  25,- € fällig.
45 Min. 131,00
(kpl. Kursentgelt)
     
Instrumental- und Vokalunterrich Unter- und Mittelstufe EUR
Gruppe 4 - 5 Schüler 45 Min. 42,24
Gruppe 4 - 5 Schüler 60 Min. 53,12
Gruppe mit 3 Schülern 45 Min 53,12
Gruppe mit 3 Schülern 60 Min. 69,12
Gruppe mit 2 Schülern 45 Min. 64,64
Gruppe mit 2 Schülern 30 Min. 43,52
Einzelunterricht Sonderkurzstunde (SK) 20 Min. 64,64
Einzelunterricht Kurzstunde (K) 30 Min. 87,68
Einzelunterricht (EU) 45 Min. 129,28
Einzelunterricht (EU 60) 60 Min. 172,80
Für die Fächer Klavier, Schlagzeug & Perkussion wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben. Die o.g. Preise der Elementaren Musikerziehung  beinhalten bereits den Aufschlag für die Instrumentennutzung bzw. für den Mehraufwand bei Großgruppen.


* Aufgrund der Bezuschussung durch das Land Baden-Württemberg werden lt. Vorstandsbeschluß vom 7.6.1982 von Schülerinnen und Schülern aus Hessen höhere Gebühren erhoben.

** Für erwachsene Schülerinnen und Schüler werden lt. Vorstandsbeschluß vom 7.7.1997 höhere Gebühren erhoben, da die Förderung der Musikschulen auf Basis des Jugendbildungsgesetzes erfolgt. 

Das Schuljahr beginnt am 01.11.2011 und endet am 31.10.2012. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte. Zu Schuljahresbeginn wird eine Rechnung über das gesamte Jahresschulgeld gestellt. Dieses wird grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchung des  Jahresentgeltes erfolgt in zweimonatlichen Raten. Wird keine Zustimmung zum Lastschriftverfahren erteilt, so wird ein monatliches Verwaltungsentgelt von 1,- Euro erhoben. Dieses entfällt, sofern das gesamte Jahresschulgeld sofort nach Erhalt der Jahresrechnung beglichen wird. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts, wenn das Schulgeld nicht pünktlich entrichtet wird. Aufgrund des hohen Zuschussbedarfs stehen  nur begrenzte Kapazitäten für Einzelunterricht zur Verfügung. Ein Anspruch auf Einzelunterricht besteht nicht.

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Schulgeldermäßigungen

Geschwisterermäßigung:
Werden mehrere Geschwister zum Instrumentalunterricht an der Musikschule angemeldet, so werden folgende Ermäßigungen gewährt:
für das 2. angemeldete Kind: 20% des regulären Entgeltes
für das 3. angemeldete Kind: 30% des regulären Entgeltes
für jedes weitere Kind: 30% des regulären Entgeltes

Auf Kurse und Gruppen der Elementaren Musikerziehung wird kein Rabatt gewährt.
Sozialermäßigung auf Anfrage.
Mehrfächerermäßigung ab 3. Unterrichtsfach.
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) auf Anfrage. 

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Mietinstumente

Die Instrumentenmiete wird in Abhängigkeit von den jeweiligen Instrumenten festgesetzt. Die Beträge für einzelne Instrumente können im Sekretariat abgefragt werden.

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Mahnungen

Wenn Unterrichtsgebühren angemahnt werden müssen, ist pro Mahnung ein Betrag von 4,- Euro zu entrichten. Falls eine Mahnung notwendig wird, entfallen etwaige Ermäßigungen.

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